
Verwaltungsstruktur und regionale Identität
Wenn auch institutionelle Veränderungen innerhalb der DG nicht im Vordergrund des Entwicklungskonzepts „Ostbelgien leben 2040“ stehen, so sollte das Leitbild jedoch
auch Zukunftsperspektiven in der Verwaltung aufzeigen, um das Leben der Menschen einfacher und transparenter zu machen. Im Rahmen der Staatsreform wird so bekanntlich der Gedanke des vierten
Bundesstaates diskutiert. Meine Ideen gehen hin zu der Ebene der Gemeinden.
Mein Vorschlag zielt darauf ab, die vier Gemeinden des Nordens und die fünf Gemeinden des Südens in einer Gemeindereform zu zwei Verwaltungseinheiten bzw. Städten zusammen zu schließen, nämlich Eupen und Sankt Vith. Nennen wir sie hier Verbundgemeinden. Unterhalb der beiden Verbundgemeinden Eupen und Sankt Vith sollten aber nach wie vor die heutigen Gemeinden als Ortsgemeinden bestehen bleiben. Auch ich möchte auf keinen Fall, dass die alten, historisch gewachsenen Gemeinden, Ortschaften oder Dörfer eine größere Einheit übergestülpt bekommen. Damit möchte ich gleich dem Vorbehalt entgegenwirken, dass die kleinen Gemeinden ihre Autonomie nicht aufgeben möchten.
Durch eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten auf verschiedenen Ebenen und durch den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die heutigen Gemeinden ihr eigenes Bürgerzentrum erhalten, in dem alle für diese Ebene bevölkerungsnahen Dienste und Ämter zumindest vertreten sind. Diese Dorfebene (Ebene der Ortsgemeinde) gewährleistet und fördert aber auch die lokale Infrastruktur vor Ort, kulturell, sportlich, sozial, gesundheitlich, ... Dadurch werden diese Ortsgemeinden, und vielleicht sind es dann mehr als zehn, eher gestärkt als geschwächt. Der Bürger würde das auch erkennen.
An erster Stelle muss eine solche Verwaltungsreform jedoch vom Parlament gewünscht werden. Deshalb mein Appell. Wenn man sich nur als Bedenkenträger positioniert, so ist der Zukunft keine Chance gegeben. Wenn man allerdings vorher ein solches Konzept der Bevölkerung in einer Broschüre und auch medial erläutert, vorstellt und vielleicht sogar zur Abstimmung stellt, so kann dies nur demokratiefördernd und zukunftsweisend sein. Vor allen Dingen muss klar werden, dass eine städtische Struktur, ohne Zweifel mit ländlichem Charakter, die gewachsenen geschichtlichen Empfindsamkeiten nicht beeinträchtigen muss, und vor allen Dingen die Zuständigkeiten der beiden Verwaltungseinheiten auf das beschränkt bleiben, was auf Ortsebene nur schwer zu lösen ist. Die Verbundgemeinde regelt also solche Aufgaben wie Verwaltung (auch digital) solche die ortsübergreifend sind. Auch sollte die Digitalisierung eine große Erleichterung dabei bieten.
Die beiden Städte, in etwa 40.000 und 35.000 Einwohner, hätten ihre Gemeinderäte entsprechend ihrer Bevölkerung und die Ortsgemeinden hätten ebenfalls entsprechend ihrer Größe vielleicht 3 oder maximal 5 Ortsvertreter bzw. Ortsvertreterinnen.
Aus meiner Sichtweise hätte eine solche neue Struktur unserer Gebietsverwaltung noch einen weiteren großen Vorteil, der wiederum unsere Identität stärkt.
Unsere Gemeinschaft, von der wir hoffen, dass es ein Bundesstaat in der neuen belgischen Verfassung sein sollte, würde als
Eupen-St. Vith
eine neue Außendarstellung und Bekanntheit erreichen, die viel besser verortet werden kann, sowohl im Innern des Landes als auch in Europa und weltweit. Dies ist wesentlich besser als
geografische Begriffe wie Ostbelgien, Westjordanland, Südschleswig, Ostukraine oder Südtirol. Es ist auch besser als alle mit Ressentiments und Emotionen beladenen Vorschläge, die wir überwinden
sollten, indem wir uns zu den beiden regionalen Identitäten, jenseits der institutionellen, klar bekennen und uns dort auch zu Hause
fühlen.
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